Ärztlicher Direktor
Fachklinikum Brandis
Dr. med. Dipl.-Psych.
Th. Müller-Holthusen
Am Wald
04821 Brandis
Tel.: 034292 / 84-0
Fax: 034292 / 84-700
E-Mail: info(at)
fachklinikum-brandis.de


Die Einleitung von AHB-Maßnahmen wird direkt durch das Akutkrankenhaus (behandelnder Arzt / Sozialdienst) unter Verwendung der entsprechenden Formulare vorgenommen. Dabei muss die Antragstellung vor Aufnahme in das Fachklinikum Brandis erfolgen.
Für die Beantragung einer stationären Rehabilitations-maßnahme (GRV) müssen die Formulare des zuständigen Rentenversicherungsträgers verwendet werden. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BfA, LVA’n) bzw. direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Für die Beantragung einer stationären Rehabilitations-maßnahme (GKV) müssen die Formulare des zuständigen Sozialleistungsträgers verwendet werden. Dabei ist die Befürwortung (Attest) des behandelnden Arztes grundsätzlich notwendig. Folgende Punkte sollten darin thematisiert werden:
- Gefahr einer Verschlechterung des Krankheitsbildes;
- Kein Erfolg durch Krankenbehandlung gem. § 27 SGB V;
- Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme besteht keine / nur geringe Aussicht auf Erfolg;
- Die Ergänzung der stationären Rehabilitationsmaßnahme durch qualitativ hochwertige Diagnostik und interdisziplinäre Therapieansätze ist aufgrund des Krankheitsbildes dringend zu empfehlen.
In beiden Fällen sollten Sie die Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann bei dem für Sie zuständigen Sozialleistungsträger mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.
Um den einweisenden Arzt zu entlasten und Ihnen den Weg zur stationären Rehabilitation zu erleichtern, stellt das Fachklinikum Brandis gerne fachkundige Unterstützung bei der Einleitung einer stationären Behandlung zur Verfügung.













